Autoversicherung muss Sachverständigen bei Unfall bezahlen

Wie das Amtsgericht München in seinem Urteil festgestellt hat, muss die Autoversicherung einen durch die gegnerische Seite beauftragten Sachverständigen bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser ein angemessenes oder ortsübliches Honorar berechnet hat oder nicht. Nach Auffassung des Gerichts darf der Geschädigte die Erstattung seiner Kosten verlangen, wenn die Beauftragung des Sachverständigen für ihn notwendig und zweckmäßig erschien.

Versicherungsleistungen vergleichen

Im verhandelten Fall wurde dem Geschädigten durch die KFZ-Werkstatt die Einschaltung eines Sachverständigen empfohlen. Dieser entschied sich daraufhin für einen von zwei durch die Werkstatt vorgeschlagenen Sachverständigen. Die Autoversicherung übernahm daraufhin lediglich die Kosten der Reparatur sowie die Wertminderung des Fahrzeugs. Eine Erstattung der Kosten für den Sachverständigen wurde abgelehnt. Um einen solchen Rechtsstreit zu vermeiden, sollten Autofahrer bereits beim Abschluss auf einen ausreichenden Leistungsumfang achten. Mit einem KFZ Versicherungsrechner lassen sich die Leistungen und Prämien einer Vielzahl von Versicherungen miteinander vergleichen. Bei einigen Tarifen ist die Kostenübernahme eines Sachverständigen direkt im Leistungsumfang enthalten.

Den KFZ Vergleichsrechner nutzen

Autofahrer, die einen KFZ-Vergleich im Internet verwenden, haben die Möglichkeit, neben den klassischen Versicherungsgesellschaften auch die Vielzahl von Direktversicherungen zu vergleichen. Diese bieten bei gleichem Leistungsumfang oftmals die wesentlich günstigeren Prämien an. Der große Vorteil des Rechners liegt darin, dass alle gewünschten Leistungen direkt eingegeben werden können. Ebenso werden alle Tarifmerkmale berücksichtigt, die einen Einfluss auf die Prämie haben. So ist sichergestellt, dass nur solche Policen angeboten werden, die individuell auf den jeweiligen Versicherungsnehmer zugeschnitten sind

Nach Schadensfall Autoversicherung wechseln

Versicherungsnehmer haben nach einem Schadensfall immer die Möglichkeit, die Autoversicherung zu wechseln. Der Versicherungsvertrag kann mit einer Frist von vier Wochen nach der erfolgten oder abgelehnten Regulierung schriftlich gekündigt werden. Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein durchzuführen. So besteht immer ein Nachweis, zu wann die Assekuranz die Kündigung erhalten hat. Maßgeblich für eine Wahrung der Frist ist immer der Tag des Eingangs bei der Versicherung.

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